Nachweispflicht Übersicht
Absetzbare Posten
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Semesterbeiträge / Studiengebühren JA
Bescheid oder Rechnung der Hochschule aufbewahren.
Max. absetzbar (Erststudium / Sonderausgaben): 6.000 € pro Jahr
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Prüfungsgebühren JA
Quittung bzw. Zahlungsbeleg aufbewahren.
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Arbeitsmaterialien (Laptop, PC, iPad, Drucker, Bücher, Kurse) JA
Kaufquittungen und Rechnungen aufbewahren.
Geräte über 800 € netto ggf. auf mehrere Jahre verteilen.
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Werbungskosten Zweitstudium (z. B. Master) – Verlustvortrag JA
Alle Belege für spätere Veranlagungsjahre aufbewahren.
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Fahrtkosten zur Uni PAUSCHAL
Entfernungspauschale – keine Tankquittungen nötig.
Nur Entfernung (km) und Fahrtage angeben.
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Auslandssemester JA
Flugtickets, Unterkunftsbelege und Immatrikulationsbescheinigung aufbewahren.
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Zweitwohnsitz wegen Uni JA
Mietvertrag, Mietquittungen und Immatrikulationsbescheinigung aufbewahren.
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Studien- / Bildungskredit-Zinsen JA
Zinsbescheinigung der Bank aufbewahren.
Absetzbar als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben.
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Entfernungspauschale (Weg zur Arbeit) PAUSCHAL
Keine Tankbelege oder Tickets erforderlich.
Erste 20 km: 0,30 €/km · ab 21. km: 0,38 €/km – nur Entfernung und Arbeitstage angeben.
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Fahrtkosten ÖPNV / Monatsticket JA
Tickets oder Jahresabo-Rechnung aufbewahren.
Nur erforderlich, wenn die tatsächlichen Kosten über der Entfernungspauschale liegen.
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Homeoffice-Pauschale PAUSCHAL
Keine Rechnungen für Strom, Heizung oder Internet nötig.
6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr (210 Tage) – nur Anzahl der Homeoffice-Tage dokumentieren (z. B. Kalender).
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Häusliches Arbeitszimmer PAUSCHAL
Jahrespauschale bis 1.260 € – keine Einzelbelege nötig.
Bei anteiliger Miete: Mietvertrag und Grundriss aufbewahren.
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Reisekosten (Dienstreisen, Fortbildungen, Kundenbesuche) JA / PAUSCHAL
Fahrtkosten und Übernachtungen: Belege aufbewahren.
Verpflegungspauschalen werden ohne Kassenbon anerkannt.
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Fortbildungskosten (Kurse, Seminare, Fachliteratur) JA
Rechnungen für Kurs-, Seminar- und Lehrmaterialkosten aufbewahren.
Vollständig als Werbungskosten absetzbar, wenn beruflich veranlasst.
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Bewerbungskosten JA
Belege für Bewerbungsfotos, Porto, Mappen und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen aufbewahren.
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Berufsbekleidung (Kauf und Reinigung) JA
Quittungen für typische Berufskleidung aufbewahren (z. B. Sicherheitsschuhe, Arztkittel, Uniform).
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Telefon- und Internetkosten PAUSCHAL
Monatsrechnung aufbewahren – Einzelnachweise beruflicher Gespräche nicht erforderlich.
Pauschal 20 %, max. 20 €/Monat absetzbar.
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Kontoführungsgebühren NEIN
Pauschalbetrag – kein Nachweis erforderlich.
Pauschale: 16 €/Jahr
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Betriebsausgaben JA
Alle Rechnungen und Quittungen aufbewahren.
- Büromaterial
- Software
- Miete
- Fahrtkosten (Fahrtenbuch / Tankquittungen)
- Bewirtungskosten (mit Teilnehmerliste)
- Für Freiberufler sind noch keine Einträge hinterlegt.
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Werbungskostenpauschale NEIN
Wird automatisch bei der Steuererklärung angerechnet.
Pauschale: 102 €/Jahr
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Außergewöhnliche Belastungen (medizinische Kosten) JA
Rechnungen, Rezepte und Kassenbons aufbewahren.
- Zuzahlungen
- Medikamente
- Zahnersatz
- Brille
- Hörgerät
- Orthopädische Hilfsmittel
Nur der Betrag über der zumutbaren Belastung wird anerkannt.
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Arzt- und Fahrtkosten (Arzt, Therapeut, Apotheke) JA / PAUSCHAL
30 Cent pro km (Pauschale).
Terminbelege oder Fahrtenbuch zur Dokumentation empfohlen.
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Kur- und Klinikaufenthalte JA
Ärztliches Attest zwingend erforderlich, zusätzlich Rechnungen der Einrichtung aufbewahren.
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Pflegekosten (ambulanter Pflegedienst / Pflegeheim) JA
Rechnungen des Pflegedienstes aufbewahren.
Pflegegradbescheid der Pflegekasse bereithalten.
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Behindertenpauschalbetrag (gestaffelt nach GdB) PAUSCHAL
Feststellungsbescheid des Versorgungsamts genügt – keine Einzelnachweise erforderlich.
Pauschbeträge: 384 € (GdB 20) bis 7.400 € (blind / hilflos)
- Für Schüler sind noch keine Einträge hinterlegt.
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Vorsorgeaufwendungen (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung) NEIN / AUTOMATISCH
Jahresbescheinigung der Versicherung aufbewahren.
Wird oft automatisch via ELSTER ans Finanzamt übermittelt.
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Weitere Versicherungen (Haftpflicht, KFZ-Haftpflicht, Unfall) JA
Beitragsbelege bzw. Jahresrechnung aufbewahren.
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Kirchensteuer NEIN / AUTOMATISCH
Wird automatisch vom Finanzamt aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
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Spenden bis 300 € PAUSCHAL
Kontoauszug reicht als vereinfachter Nachweis.
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Spenden über 300 € JA
Offizielle Zuwendungsbestätigung der Organisation ist zwingend erforderlich.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen JA
Rechnung und Überweisungsbeleg aufbewahren – Barzahlung wird nicht anerkannt.
20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer abziehbar (max. 1.200 € bei Handwerkerleistungen bzw. 4.000 € bei haushaltsnahen Dienstleistungen).