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Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind

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Nachweispflicht Übersicht

Wichtiger Grundsatz

Seit 2017 gilt die Belegvorhaltepflicht (nicht mehr Belegvorlagepflicht). Quittungen müssen der Steuererklärung nicht mehr beigelegt werden, müssen aber aufbewahrt werden (seit 2025: 8 Jahre), da das Finanzamt sie jederzeit nachträglich anfordern kann.

  • JA Belege aufbewahren (bei Nachfrage vorlegen)
  • NEIN Kein Nachweis erforderlich
  • PAUSCHAL Pauschalbetrag, keine Einzelbelege nötig

Absetzbare Posten